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   FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 3 K 1973/98   

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https://dejure.org/2001,13827
FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 3 K 1973/98 (https://dejure.org/2001,13827)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.09.2001 - 3 K 1973/98 (https://dejure.org/2001,13827)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. September 2001 - 3 K 1973/98 (https://dejure.org/2001,13827)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2
    Rückwirkende Vereinbarung über das Ausscheiden eines Gesellschafters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Rückwirkende Vereinbarung über das Ausscheiden eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 21.12.1972 - IV R 194/69

    Personengesellschaft - Eintritt des Gesellschafters - Austritt des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 3 K 1973/98
    Maßgebend für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung ist zunächst die bürgerlich- und handelsrechtliche Rechtslage (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1972, IV R 194/69, BStBl II 1973, 389 ).

    Auch steuerlich können die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern einer Personengesellschaft grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft gestaltet bzw. geändert werden (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1972 IV R 194/69, a. a. O. und vom 22. September 1992 VIII R 7/90 a. a. O.).

    Sowohl die Rückverlegung des Zeitpunktes des Ausscheidens auf das Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres als auch die Änderung der Gewinnverteilung für das laufende Wirtschaftsjahr führen dazu, dass Teile der Abfindungsbeträge vom Ausscheiden als tarifbegünstigte Veräußerungsgewinne statt als laufende Gewinne versteuert werden (BF-Urteil vom 21. Dezember 1972 IV R 194/69 a. a. O., m. w. N.).

  • BFH, 22.09.1992 - VIII R 7/90

    Ermittlung des Feststellungszeitraums durch Vertragsauslegung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 3 K 1973/98
    Dabei kommt es nicht auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, sondern das dingliche Erfüllungsgeschäft an (BFH-Urteil vom 22. Sept4mber 1992 VIII R 7/90, BStBl II 1993, 228 ).

    Auch steuerlich können die rechtlichen Beziehungen zwischen den Gesellschaftern einer Personengesellschaft grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft gestaltet bzw. geändert werden (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1972 IV R 194/69, a. a. O. und vom 22. September 1992 VIII R 7/90 a. a. O.).

  • BFH, 24.05.1984 - I R 166/78

    A) Zur verdeckten Einlage bei Kapitalgesellschaften - b) Zur gleichmäßigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 3 K 1973/98
    Damit seien die Voraussetzungen für eine Rückbeziehung der vergleichsweisen Einigung gemäß Urteil des BFH vom 26. Juli 1984 (BStBl II 1984, 747 ) erfüllt.
  • BFH, 23.04.1975 - I R 234/74

    Mehrgewinnanteile - Personengesellschaft - Vergleich - Einheitliche Feststellung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 3 K 1973/98
    Eine vergleichsweise Regelung, mit der ein strittiger Rechtszustand für die Vergangenheit geregelt wird, ist von diesem Vorbehalt jedoch nicht betroffen (BFH-Urteil vom 23. April 1975 I R 234/74, BStBl II 1975, 603 ).
  • BFH, 18.01.1990 - IV R 97/88

    Besteuerung von Einkünften aus einem Gewerbebetrieb bei Unklarheit bezüglich der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 3 K 1973/98
    So hat dar BFH in dem Urteil vom 18. Januar 1990 IV R 97/88 (BFH/NV 1991, 21), in dem er darüber zu befinden hatte, ob ein vor dem Oberlandesgericht abgeschlossener Vergleich mit rückwirkender Vereinbarung auch steuerlich beachtlich ist, ausgeführt, "ist im Rahmen eines Gewinnfeststellungsverfahrens streitig, ob jemand als Gesellschafter (Mitunternehmer) am Gewinn der Gesellschaft beteiligt war, und wird die Frage der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung nach einem Zivilrechtstreit durch Vergleich oder Urteil geklärt, so ist dies auch bei der einheitlichen Gewinnfeststellung zu beachten." Diese Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zwischen den Gesellschaftern einer Kommanditgesellschaft bestand Streit wegen des Bestehens eines Gesellschaftsverhältnisses eines Kommanditisten.
  • BGH, 11.04.1957 - II ZR 298/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 07.09.2001 - 3 K 1973/98
    Im Urteil vom 11. April 1957 II ZR 298/55 (BB 1957, 1032) stelle der BGH fest, dass der Anteil des ausgeschlossenen Gesellschafters jedoch erst mit der Rechtskraft des gegen ihn ergangenen Ausschlussurteils den verbleibenden Gesellschaftern zuwachse.
  • FG Münster, 12.06.2014 - 13 K 3330/11

    Realisierungszeitpunkt, rückwirkende Regelung, Vergleich

    Denn wenn Streit über das Ausscheiden eines Mitgesellschafters bestehe und dieser Streit durch einen gerichtlichen Vergleich beigelegt werde, in dem ein früherer Ausscheidenszeitpunkt vereinbart werde, so sei dieser vereinbarte Ausscheidenszeitpunkt auch steuerrechtlich maßgeblich (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.9. 2001 3 K 1973/98, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsreport - DStRE - 2002, 487).
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